Sie sind auf der Suche nach einem zuverlässigen Dienstleister für den Winterdienst in Köln? Wir von MT Gartenbau aus Köln Godorf übernehmen seit vielen Jahren den Winterdienst für Privatpersonen und Hausverwaltungen, auch in Köln.
Zum Streuen der Wege dürfen nur abstumpfende Stoffe wie Granulat oder Sand benutzt werden. Auf Gehwegen ist aufgrund des Gewässer- und Umweltschutzes die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen verboten. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlichem Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Gefälle- oder Steigungsstrecken, dürfen Salz oder auftauende Stoffe verwendet werden.
Gehwege in Köln seien nach einem Schneefall in einer Breite von 1,50 Meter frei zu räumen, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Wenn es keinen Gehweg gibt, muss die Fahrbahn der Straße auf einer Breite von 1,50 Meter geräumt werden.
Die Kölner Straßenreinigungssatzung schreibt vor, dass Gehwege sofort, wenn es geschneit hat oder wenn sich Eis gebildet hat, geräumt oder gestreut werden müssen. Diese Pflicht gilt zwischen 7 und 20 Uhr, am Wochenende ab 9 Uhr. Bei starkem Dauerschneefall muss nicht fortlaufend geräumt werden – aber spätestens dann, wenn der Schneefall nachlässt oder ganz aufhört. Weitere Infos zum Paragraph 41 Straßengesetz finden Sie hier
Die professionelle Schnee- und Eisbeseitigung erfolgt manuell oder maschinell, jeweils abhängig von der Größe der zu bearbeitenden Verkehrsfläche. Jeder Mitarbeiter oder jede Mitarbeitergruppe ist für ein bestimmtes Objekt in Köln verantwortlich. Von November bis April ist jeder Mitarbeiter durch die Firmenleitung ständig abrufbereit.
Vor sieben Uhr morgens und nach 21 Uhr muss in der Regel niemand mit der Schneeschippe in die Kälte. Ausnahmen gelten etwa für Gastwirte, die während ihrer Öffnungszeiten immer für freie Wege sorgen müssen. Bei Dauerschneefall oder ständigem Eisregen kann abgewartet werden, bis sich das Wetter beruhigt hat. Wenn die Witterung es verlangt, muss auch mehrmals täglich zu Schaufel und Streumittel gegriffen werden.
Grundsätzlich gilt, dass die Haus- und Grundeigentümer für die Sicherheit und den Winterdienst in Köln auf ihren Grundstücken selbst verantwortlich sind. Wird das Gebäude vermietet, kann der Eigentümer die winterliche Räum- und Streupflicht auf den Mieter übertragen – jedoch mit Einschränkungen: Der Eigentümer bleibt überwachungspflichtig, d.h. er muss sich in regelmäßigen Abständen davon überzeugen, dass der Mieter ordnungsgemäß seiner Räumungspflicht nachkommt.
Unterlässt er dies, kann er im Falle von Personen- oder Sachschäden beispielsweise durch Glatteis voll haftbar gemacht werden. Erst wenn erwiesen ist, dass der Eigentümer seiner Überwachungspflicht nachgekommen ist, kann in nächster Instanz der Mieter für etwaige Unfallfolgen haftbar gemacht werden.
Die Zeiten, an denen ein Winterdienst in Köln durchgeführt werden muss, sind:
Stürzt ein Fußgänger auf einem ungestreuten oder ungeräumten Weg und verletzt sich, holt sich die Krankenversicherung das Geld vom säumigen Streupflichtigen zurück. Bei Schmerzensgeldforderungen des Verletzten springt die private Haftpflichtversicherung ein. Streut der Versicherte aber nach mehreren Unfällen immer noch nicht, verliert er seinen Versicherungsschutz und muss den Schaden selbst zahlen. Doch auch Fußgänger müssen aufpassen und können nicht verlangen, dass ihnen jede kleine Eisfläche aus dem Weg geräumt wird.
Rutschige Wege durch gefrorenes Laub, Schnee und Glatteis – sind eine ständige Gefahrenquelle für Fußgänger und Radfahrer. Sturzunfälle können zu langwierigen Personen- und Sachschäden führen.
Entsteht ein Rutschunfall etwa durch Glatteis, muss zunächst geklärt werden, ob überhaupt Ansprüche geltend gemacht werden können. Schadensersatz und Schmerzensgeld können nur unter zwei Bedingungen gefordert werden:
Für Glatteisopfer gilt daher als erstes: Beweise sammeln! Sorgen Sie dafür, dass unverzüglich Fotos von der Gefahrenstelle gemacht werden, ermitteln Sie Zeugen des Unfalls und besorgen Sie sich Wetterberichte rund um die Unfallzeit. Auch ein ärztliches Attest über mögliche Unfallfolgen ist wichtig: Stürze sind häufig mit einem Verdienstausfall oder einem Haushaltsführungsschaden verbunden. Neben akuten Prellungen oder Knochenbrüchen können außerdem Spätfolgen auftreten, die zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit führen. Ein Attest ist hier bares Geld wert.
Wir von MT Gartenbau sorgen dafür, dass Sie sich um den Winterdienst in Köln nicht kümmern müssen. Kontaktieren Sie uns, wir machen Ihnen gerne ein Angebot.
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