Köln Raderthal

Winterdienst in Köln Raderthal

Sie sind auf der Suche nach einem zuverlässigen Fachbetrieb für den Winterdienst in Köln Raderthal? Wir von MT Gartenbau aus Köln Godorf übernehmen seit Jahren den Winterdienst für Privatpersonen und Hausverwaltungen, auch in Köln Raderthal.

Was ist beim Winterdienst grundsätzlich zu beachten?

Zum Bestreuen der Wege dürfen nur abstumpfende Materialien wie Granulat oder Sand benutzt werden. Auf Fußwegen ist aufgrund des Gewässer- und Umweltschutzes die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen untersagt. Nur in besonderen Fällen, etwa bei plötzlichem Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Gefälle- oder Steigungsstrecken, dürfen Salz oder auftauende Stoffe verwendet werden.
Fußwege in Köln seien nach einem Schneefall in einer Breite von 1,50 Meter frei zu räumen, heißt es in einer Verordnung der Stadt. Wenn es keinen Gehweg gibt, muss die Fahrbahn der Straße auf einer Breite von 1,50 Meter geräumt werden.

Wie sieht die Gesetzeslage beim Winterdienst in Köln Raderthal aus?

Die Kölner Straßenreinigungssatzung schreibt vor, dass Gehwege in Köln Raderthal sofort, wenn es geschneit hat oder wenn sich Eis gebildet hat, geräumt oder gestreut werden müssen. Diese Notwendigkeit gilt zwischen 7 und 20 Uhr, am Wochenende ab 9 Uhr. Bei extremen Schneefall muss nicht fortlaufend geräumt werden – aber spätestens dann, wenn der Schneefall zurück geht oder ganz aufhört. Weiterführende Informationen zum §41 Straßengesetz finden Sie hier.

Was ist sonst noch beim Winterdienst zu beachten?

Die professionelle Schnee- und Eisbeseitigung erfolgt manuell oder maschinell, jeweils abhängig von der Größe der zu bearbeitenden Fläche. Jeder Mitarbeiter oder jede Mitarbeitergruppe ist für eine bestimmte Straße in Köln verantwortlich. Von November bis April ist jeder Mitarbeiter durch die Firmenleitung ständig abrufbereit.
Vor sieben Uhr morgens und nach 21 Uhr muss i.d.R. niemand mit der Schneeschippe in die Kälte. Ausnahmen gelten etwa für Gastwirte, die während ihrer Öffnungszeiten immer für freie Straßen sorgen müssen. Bei Dauerschneefall oder ständigem Eisregen kann abgewartet werden, bis sich das Wetter beruhigt hat. Wenn die Witterung es verlangt, muss auch mahrmals am Tag zu Schaufel und Streumittel gegriffen werden.

Wer ist im Winter streupflichtig und wann muss gestreut werden?

Im Besonderen gilt, dass die Haus- und Grundeigentümer für die Sicherheit und den Winterdienst in Köln Raderthal auf ihren Bürgersteigen selbst verantwortlich sind. Wird das Gebäude vermietet, kann der Eigentümer die winterliche Räum- und Streupflicht auf den Mieter übertragen – jedoch mit Einschränkungen: Der Eigentümer bleibt überwachungspflichtig, d.h. er muss sich in regelmäßigen Abständen davon überzeugen, dass der Mieter ordnungsgemäß seiner Räumungspflicht nachkommt.
Macht er das nicht, kann er im Falle von Personen- oder Sachschäden beispielsweise durch Glatteis umfassend haftbar gemacht werden. Erst wenn erwiesen ist, dass der Besitzer der Immobilie seiner Überwachungspflicht nachgekommen ist, kann in nächster Instanz der Mieter für etwaige Unfallfolgen haftbar gemacht werden.
Die Zeiten, an denen ein Winterdienst in Köln Raderthal durchgeführt werden muss, sind:
• Werktags: Ab 7 bis 20 Uhr
• An Sonn- und Feiertagen: Ab 9 bis 20 Uhr

Wer haftet beim Winterdienst?

Stürzt ein Fußgänger auf einem ungestreuten oder ungeräumten Weg und erleidet einen Schaden, holt sich die Krankenversicherung das Geld vom säumigen Streupflichtigen zurück. Bei Schmerzensgeldforderungen des Verletzten springt die private Haftpflichtversicherung ein. Streut der Versicherte aber nach mehreren Unfällen immer noch nicht, verliert er seinen Schutz und muss den Schaden selbst bezahlen. Doch auch Fußgänger müssen aufpassen und können nicht verlangen, dass ihnen jede kleine Eisfläche aus dem Weg geräumt wird.
Rutschige Wege durch gefrorenes Laub, Schnee und Glatteis – sind eine ständige Bedrohung für Fußgänger und Radfahrer. Sturzunfälle können zu dauerhaften Personen- und Sachschäden führen.

Wie sieht die Rechtslage beim Winterdienst aus?

Entsteht in Köln Raderthal ein Rutschunfall etwa durch Glatteis, muss zunächst geklärt werden, ob überhaupt Schadenersatz geltend gemacht werden können. Schadensersatz und Schmerzensgeld können nur unter zwei Bedingungen gefordert werden:

• Der Streupflichtige hat nachweislich gegen seine Streupflicht verstoßen.
• Es liegt “allgemeine Glätte” vor – bei stellenweiser Glättebildung besteht noch keine Streupflicht. Gefährliche Stellen, an denen sich auch ohne die entsprechende Wetterlage Glätte bilden kann, sind davon ausgenommen.
Für Sturzopfer gilt daher als erstes: Beweise sammeln! Sorgen Sie dafür, dass unverzüglich Fotos von der Gefahrenstelle gemacht werden, ermitteln Sie Beobachter des Unfalls und besorgen Sie sich Informationen zum Wetter rund um die Unfallzeit. Auch ein ärztliches Attest über mögliche Unfallfolgen ist wichtig: Stürze sind häufig mit einem Verdienstausfall oder einem Haushaltsführungsschaden verbunden. Neben akuten Prellungen oder Knochenbrüchen können außerdem Spätfolgen auftreten, die zu Verdienstausfall führen. Ein Attest ist hier bares Geld wert.

Wir von MT Gartenbau sorgen dafür, dass Sie sich um den Winterdienst in Köln Raderthal nicht kümmern müssen. Melden Sie sich bei uns, wir machen Ihnen gerne ein Angebot.

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