Köln Bayenthal

Winterdienst in Köln Bayenthal

Sie benötigen einem zuverlässigen Dienstleister für den Winterdienst in Köln Bayenthal? Wir von MT Gartenbau aus Köln Godorf übernehmen seit Jahren den Winterdienst für Privatpersonen und Hausverwaltungen, auch in Köln Bayenthal.

Was ist beim Winterdienst im Allgemeinen zu beachten?

Zum Streuen der Wege dürfen nur abstumpfende Stoffe wie Granulat oder Sand benutzt werden. Auf Fußwegen ist aufgrund des Gewässer- und Umweltschutzes die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen nicht erlaubt. Nur in bestimmten Umständen, etwa bei plötzlichem Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Steigungen, Gefälle- oder Steigungsstrecken, dürfen Salz oder auftauende Stoffe verwendet werden.
Gehwege in Köln Bayenthal seien nach einem Schneefall in einer Breite von 1,50 Meter frei zu räumen, heißt es in einer Auflage der Stadt. Wenn es keinen Gehweg gibt, muss die Fahrbahn der Straße auf einer Breite von 1,50 Meter geräumt werden.

Wie sieht die gesetzliche Lage beim Winterdienst in Köln Bayenthal aus?

Die Kölner Straßenreinigungssatzung gibt vor, dass Gehwege in Bayenthal unverzüglich, wenn es geschneit hat oder wenn sich Eis gebildet hat, geräumt oder gestreut werden müssen. Diese Auflage gilt zwischen 7 und 20 Uhr, am Wochenende ab 9 Uhr. Bei extremen Schneefall muss nicht fortlaufend geräumt werden – aber spätestens dann, wenn der Schneefall weniger wird oder ganz aufhört. Weitere Informationen zum Paragraph 41 Straßengesetz.

Was ist sonst noch beim Winterdienst zu beachten?

Die professionelle Schnee- und Eisbeseitigung erfolgt manuell oder maschinell, jeweils abhängig von der Größe der zu bearbeitenden Fläche. Jeder Mitarbeiter oder jede Mitarbeitergruppe ist für eine bestimmte Straße in Köln Bayenthal verantwortlich. Von November bis April ist jeder Mitarbeiter durch die Firmenleitung ständig abrufbereit.
Vor sieben Uhr morgens und nach 21 Uhr muss in der Regel niemand mit der Schneeschippe auf die Straße. Ausnahmen gelten etwa für Restaurantbetreiber, die während ihrer Öffnungszeiten immer für freie Bürgersteige sorgen müssen. Bei Dauerschneefall oder ständigem Eisregen kann abgewartet werden, bis sich das Wetter beruhigt hat. Wenn die Witterung es verlangt, muss auch regelmäßig zu Schaufel und Streumittel gegriffen werden.

Wer ist im Winter streupflichtig und wann muss gestreut werden?

Allgemein gilt, dass die Haus- und Grundeigentümer für die Sicherheit und den Winterdienst in Köln Bayenthal auf ihren Gehwegen selbst verantwortlich sind. Wird die Immobilie vermietet, kann der Eigentümer die winterliche Räum- und Streupflicht auf den Mieter übertragen – jedoch mit Auflagen: Der Eigentümer bleibt überwachungspflichtig, d.h. er muss sich in regelmäßigen Abständen davon überzeugen, dass der Mieter ordnungsgemäß seiner Räumungspflicht nachkommt.
Macht er das nicht, kann er im Falle von Personen- oder Sachschäden beispielsweise durch Glatteis voll haftbar gemacht werden. Erst wenn erwiesen ist, dass der Eigentümer seiner Überwachungspflicht nachgekommen ist, kann in nächster Instanz der Mieter für etwaige Unfallfolgen haftbar gemacht werden.
Die Zeiten, an denen ein Winterdienst in Köln Bayenthal durchgeführt werden muss, sind:
• Werktags: Ab 7 bis 20 Uhr
• An Sonn- und Feiertagen: Ab 9 bis 20 Uhr

Wer haftet beim Winterdienst?

Fällt ein Passant auf einem ungestreuten oder ungeräumten Weg und verletzt sich, holt sich die Krankenversicherung das Geld vom säumigen Streupflichtigen zurück. Bei Schmerzensgeldforderungen des Verletzten springt die private Haftpflichtversicherung ein. Streut der Versicherte aber nach mehreren Unfällen immer noch nicht, verliert er seinen Versicherungsschutz und muss den Schaden selbst bezahlen. Doch auch Passanten müssen aufpassen und können nicht verlangen, dass ihnen jede kleine Eisfläche aus dem Weg geräumt wird.
Rutschige Wege durch gefrorenes Laub, Schnee und Glatteis – sind eine ständige Bedrohung für Fußgänger und Radfahrer. Sturzunfälle können zu umfassenden Personen- und Sachschäden führen.

Wie sieht die Rechtslage beim Winterdienst aus?

Entsteht ein Rutschunfall etwa durch Glatteis, muss zunächst geklärt werden, ob überhaupt Ansprüche geltend gemacht werden können. Schadensersatz und Schmerzensgeld können nur unter zwei Bedingungen gefordert werden:

• Der Streupflichtige hat nachweislich gegen seine Streupflicht verstoßen.
• Es liegt “allgemeine Glätte” vor – bei stellenweiser Glättebildung besteht noch keine Streupflicht. Gefährliche Stellen, an denen sich auch ohne die entsprechende Wetterlage Glätte bilden kann, sind davon ausgenommen.
Für Opfer eines Sturzes gilt daher als erstes: Beweise sammeln! Sorgen Sie dafür, dass schnellstens Fotos von der Gefahrenstelle gemacht werden, ermitteln Sie Zeugen des Unfalls und besorgen Sie sich Informationen zum Wetter rund um die Unfallzeit. Auch ein ärztliches Attest über mögliche Unfallfolgen ist wichtig: Stürze sind häufig mit einem Verdienstausfall oder einem Haushaltsführungsschaden verbunden. Neben akuten Prellungen oder Knochenbrüchen können außerdem Spätfolgen auftreten, die zu Verdienstausfall führen. Ein Attest ist hier bares Geld wert.

Wir von MT Gartenbau sorgen dafür, dass Sie sich um den Winterdienst in Köln Bayenthal nicht kümmern müssen. Kontaktieren Sie uns, wir machen Ihnen gerne ein Angebot.

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