Hürth

Winterdienst in Hürth

Sie suchen einem zuverlässigen Spezialisten für den Winterdienst in Hürth? Wir von MT Gartenbau aus Köln Godorf übernehmen seit vielen Jahren den Winterdienst für Privatpersonen und Hausverwaltungen, auch in Hürth.

Was ist beim Winterdienst im Allgemeinen zu beachten?

Zum Bestreuen der Wege dürfen nur abstumpfende Materialien wie Granulat oder Sand benutzt werden. Auf Fußwegen in Hürth ist aufgrund des Gewässer- und Umweltschutzes die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen nicht erlaubt. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlichem Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Steigungen, Gefälle- oder Steigungsstrecken, dürfen Salz oder auftauende Materialien verwendet werden.
Gehwege in Hürth seien nach einem Schneefall in einer Breite von 1,50 Meter frei zu räumen, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Wenn es keinen Gehweg gibt, muss die Fahrbahn der Straße auf einer Breite von 1,50 Meter geräumt werden.

Wie sieht die gesetzliche Lage beim Winterdienst in Hürth aus?

Die Straßenreinigungssatzung schreibt vor, dass Gehwege unverzüglich, wenn es geschneit hat oder wenn sich Eis gebildet hat, geräumt oder gestreut werden müssen. Diese Auflage gilt zwischen 7 und 20 Uhr, am Wochenende ab 9 Uhr. Bei starkem Schnee muss nicht fortlaufend geräumt werden – aber spätestens dann, wenn der Schneefall weniger wird oder ganz aufhört.

Was ist sonst noch beim Winterdienst zu beachten?

Eine erstklassige Schnee- und Eisbeseitigung erfolgt manuell oder maschinell, jeweils abhängig von der Größe der zu bearbeitenden Fläche. Jeder Mitarbeiter oder jede Mitarbeitergruppe ist für eine bestimmte Straße in Köln verantwortlich. Von November bis April ist jeder Mitarbeiter durch die Geschäftsleitung ständig abrufbereit.
Vor sieben Uhr morgens und nach 21 Uhr muss normalerweise niemand mit der Schneeschippe auf die Straße. Ausnahmen gelten etwa für Restaurantbetreiber, die während ihrer Öffnungszeiten immer für freie Straßen sorgen müssen. Bei Dauerschneefall oder ständigem Eisregen kann abgewartet werden, bis sich das Wetter beruhigt hat. Wenn die Witterung es verlangt, muss auch mehrmals täglich zu Schaufel und Streumittel gegriffen werden.

Wer ist in Hürth im Winter streupflichtig und wann muss gestreut werden?

Im Besonderen gilt, dass die Haus- und Grundeigentümer für die Sicherheit und den Winterdienst in Hürth auf ihren Grundstücken selbst verantwortlich sind. Wird das Haus vermietet, kann der Eigentümer die winterliche Räum- und Streupflicht auf den Mieter übertragen – jedoch mit Einschränkungen: Der Eigentümer bleibt überwachungspflichtig, d.h. er muss sich in regelmäßigen Abständen davon überzeugen, dass der Mieter wie vereinbart seiner Räumungspflicht nachkommt.
Unterlässt er dies, kann er im Falle von Personen- oder Sachschäden beispielsweise durch Glatteis umfassend haftbar gemacht werden. Erst wenn erwiesen ist, dass der Eigentümer seiner Überwachungspflicht nachgekommen ist, kann in nächster Instanz der Mieter für etwaige Unfallfolgen haftbar gemacht werden.
Die Zeiten, an denen ein Winterdienst in Hürth durchgeführt werden muss, sind:
• Werktags: Ab 7 bis 20 Uhr
• An Sonn- und Feiertagen: Ab 9 bis 20 Uhr

Wer haftet in Hürth beim Winterdienst?

Stürzt ein Passant auf einem ungestreuten oder ungeräumten Weg und erleidet einen Schaden, holt sich die Krankenversicherung das Geld vom vereinbarten Streupflichtigen zurück. Bei Schmerzensgeldforderungen des Verletzten springt die private Haftpflichtversicherung ein. Streut der Versicherte aber nach mehreren Unfällen immer noch nicht, verliert er seinen Versicherungsschutz und muss den Schaden selbst bezahlen. Doch auch Passanten müssen aufpassen und können nicht verlangen, dass ihnen der Schnee aus dem Weg geräumt wird.
Rutschige Wege durch gefrorenes Laub, Schnee und Glatteis – sind eine ständige Gefahrenquelle für Fußgänger und Radfahrer. Sturzunfälle können zu langwierigen Personen- und Sachschäden führen.

Wie sieht die Rechtslage beim Winterdienst aus?

Entsteht in Hürth ein Unfall etwa durch Glatteis, muss zunächst geklärt werden, ob überhaupt Ansprüche geltend gemacht werden können. Schadensersatz und Schmerzensgeld können nur unter zwei Bedingungen gefordert werden:

• Der Streupflichtige hat nachweislich gegen seine Streupflicht verstoßen.
• Es liegt “allgemeine Glätte” vor – bei stellenweiser Glättebildung besteht noch keine Streupflicht. Gefährliche Stellen, an denen sich auch ohne die entsprechende Wetterlage Glätte bilden kann, sind davon ausgenommen.
Für Glatteisopfer gilt daher als erstes: Beweise sammeln! Sorgen Sie dafür, dass schnellstens Fotos von der Gefahrenstelle gemacht werden, ermitteln Sie Beobachter des Unfalls und besorgen Sie sich Wetterberichte rund um die Unfallzeit. Auch ein ärztliches Attest über mögliche Unfallfolgen ist wichtig: Stürze sind häufig mit einem Verdienstausfall oder einem Haushaltsführungsschaden verbunden. Neben akuten Prellungen oder Knochenbrüchen können außerdem Spätfolgen auftreten, die zu Verdienstausfall führen. Ein Attest ist hier bares Geld wert.

Wir von MT Gartenbau sorgen dafür, dass Sie sich um den Winterdienst in Hürth nicht kümmern müssen. Rufen Sie uns an, wir machen Ihnen gerne ein Angebot.

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