Köln Hahnwald

Winterdienst in Köln

Sie benötigen einem zuverlässigen Spezialisten für den Winterdienst in Köln Hahnwald? Wir von MT Gartenbau aus Köln Godorf übernehmen seit Jahren den Winterdienst für Privatpersonen und Hausverwaltungen, auch in Köln.

Was ist beim Winterdienst allgemein zu beachten?

Zum Bestreuen der Wege dürfen nur abstumpfende Materialien wie Granulat oder Sand benutzt werden. Auf Fußwegen ist aufgrund des Gewässer- und Umweltschutzes die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen verboten. Nur in bestimmten Umständen, etwa bei plötzlichem Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Steigungen, Gefälle- oder Steigungsstrecken, dürfen Salz oder auftauende Materialien verwendet werden.
Fußwege in Köln seien nach einem Schneefall in einer Breite von 1,50 Meter frei zu räumen, heißt es in einer Auflage der Stadt. Wenn es keinen Gehweg gibt, muss die Fahrbahn der Straße auf einer Breite von 1,50 Meter geräumt werden.

Wie sieht die Gesetzeslage beim Winterdienst in Köln Hahnwald  aus?

Die Kölner Straßenreinigungssatzung gibt vor, dass Gehwege sofort, wenn es geschneit hat oder wenn sich Eis gebildet hat, geräumt oder gestreut werden müssen. Diese Auflage gilt zwischen 7 und 20 Uhr, am Wochenende ab 9 Uhr. Bei extremen Schneefall muss nicht fortlaufend geräumt werden – aber spätestens dann, wenn der Schneefall weniger wird oder ganz aufhört. Weitere Informationen zum Paragraph 41 Straßengesetz.

Was ist sonst noch beim Winterdienst zu beachten?

Eine zuverlässige Schnee- und Eisbeseitigung erfolgt im Hahnwald manuell oder maschinell, jeweils abhängig von der Größe der zu bearbeitenden Verkehrsfläche. Jeder Mitarbeiter oder jede Mitarbeitergruppe ist für eine bestimmte Immobilie in Köln verantwortlich. Von November bis April ist jeder Mitarbeiter durch die Geschäftsleitung ständig abrufbereit.
Vor sieben Uhr morgens und nach 21 Uhr muss i.d.R. niemand mit der Schneeschippe auf die Straße. Ausnahmen gelten etwa für Gastwirte, die während ihrer Öffnungszeiten immer für freie Bürgersteige sorgen müssen. Bei Dauerschneefall oder ständigem Eisregen kann abgewartet werden, bis sich das Wetter beruhigt hat. Wenn die Witterung es verlangt, muss auch mahrmals am Tag zu Besen und Streumittel gegriffen werden.

Wer ist im Winter streupflichtig und wann muss gestreut werden?

Allgemein gilt, dass die Haus- und Grundeigentümer für die Sicherheit und den Winterdienst in Köln auf ihren Grundstücken selbst verantwortlich sind. Wird die Gewerbeeinheit vermietet, kann der Eigentümer die winterliche Räum- und Streupflicht auf den Mieter übertragen – jedoch mit Auflagen: Der Eigentümer bleibt überwachungspflichtig, d.h. er muss sich in regelmäßigen Abständen davon überzeugen, dass der Mieter ordnungsgemäß seiner Räumungspflicht nachkommt.
Kontrolliert er nicht, kann er im Falle von Personen- oder Sachschäden beispielsweise durch Glatteis umfassend haftbar gemacht werden. Erst wenn erwiesen ist, dass der Besitzer der Immobilie seiner Überwachungspflicht nachgekommen ist, kann in nächster Instanz der Mieter für etwaige Unfallfolgen haftbar gemacht werden.

Die Zeiten, an denen ein Winterdienst in Köln Hahnwald durchgeführt werden muss, sind:
• Werktags: Ab 7 bis 20 Uhr
• An Sonn- und Feiertagen: Ab 9 bis 20 Uhr
Wer haftet beim Winterdienst?
Fällt ein Mensch auf einem ungestreuten oder ungeräumten Weg und verletzt sich, holt sich die Krankenversicherung das Geld vom säumigen Streupflichtigen zurück. Bei Schmerzensgeldforderungen des Verletzten springt die private Haftpflichtversicherung ein. Streut der Versicherte aber nach mehreren Unfällen immer noch nicht, verliert er seinen Versicherungsschutz und muss den Schaden selbst bezahlen. Doch auch Fußgänger müssen aufpassen und können nicht verlangen, dass ihnen jede kleine Eisfläche aus dem Weg geräumt wird.
Rutschige Wege durch gefrorenes Laub, Schnee und Glatteis – sind eine ständige Gefahrenquelle für Fußgänger und Radfahrer. Sturzunfälle können zu dauerhaften Personen- und Sachschäden führen.

Wie sieht die Rechtslage beim Winterdienst aus?

Entsteht ein Unfall etwa durch Glatteis, muss zunächst geklärt werden, ob überhaupt Schadenersatz geltend gemacht werden können. Schadensersatz und Schmerzensgeld können nur unter zwei Bedingungen gefordert werden:

• Der Streupflichtige hat nachweislich gegen seine Streupflicht verstoßen.
• Es liegt “allgemeine Glätte” vor – bei stellenweiser Glättebildung besteht noch keine Streupflicht. Gefährliche Stellen, an denen sich auch ohne die entsprechende Wetterlage Glätte bilden kann, sind davon ausgenommen.
Für Glatteisopfer gilt daher als erstes: Beweise sammeln! Sorgen Sie dafür, dass schnellstens Fotos von der Gefahrenstelle gemacht werden, ermitteln Sie Zeugen des Unfalls und besorgen Sie sich Wetterberichte rund um die Unfallzeit. Auch ein Attest vom Arzt über mögliche Unfallfolgen ist wichtig: Stürze sind häufig mit einem Verdienstausfall oder einem Haushaltsführungsschaden verbunden. Neben akuten Prellungen oder Knochenbrüchen können außerdem Spätfolgen auftreten, die zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit führen. Ein Attest ist hier bares Geld wert.

Wir von MT Gartenbau sorgen dafür, dass Sie sich um den Winterdienst in Köln Hahnwald nicht kümmern müssen. Schreiben Sie uns, wir machen Ihnen gerne ein Angebot.

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