Köln Junkersdorf

Winterdienst in Köln Junkersdorf

Sie suchen einem zuverlässigen Dienstleister für den Winterdienst in Köln Junkersdorf? Wir von MT Gartenbau aus Köln Godorf übernehmen seit vielen Jahren den Winterdienst für Privatpersonen und Hausverwaltungen, auch in Köln Junkersdorf .

Was ist beim Winterdienst allgemein zu beachten?

Zum Bestreuen der Wege dürfen nur abstumpfende Stoffe wie Granulat oder Sand benutzt werden. Auf Gehwegen ist aufgrund des Gewässer- und Umweltschutzes die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen verboten. Nur in besonderen Fällen, etwa bei plötzlichem Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Gefälle- oder Steigungsstrecken, dürfen Salz oder auftauende Stoffe verwendet werden.
Bürgersteige in Köln Junkersdorf seien nach einem Schneefall in einer Breite von 1,50 Meter frei zu räumen, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Wenn es keinen Gehweg gibt, muss die Fahrbahn der Straße auf einer Breite von 1,50 Meter geräumt werden.

Wie sieht die gesetzliche Lage beim Winterdienst in Köln Junkersdorf aus?

Die Kölner Straßenreinigungssatzung schreibt vor, dass in Junkersdorf Gehwege schnellstmöglich, wenn es geschneit hat oder wenn sich Eis gebildet hat, geräumt oder gestreut werden müssen. Diese Auflage gilt zwischen 7 und 20 Uhr, am Wochenende ab 9 Uhr. Bei starkem Dauerschneefall muss nicht fortlaufend geräumt werden – aber spätestens dann, wenn der Schneefall zurück geht oder ganz aufhört. Weitere Informationen zum Paragraph 41 Straßengesetz.

Was ist sonst noch beim Winterdienst zu beachten?

Eine erstklassige Schnee- und Eisbeseitigung erfolgt in Junkersdorf manuell oder maschinell, jeweils abhängig von der Größe der zu bearbeitenden Grundfläche. Jeder Mitarbeiter oder jede Mitarbeitergruppe ist für eine bestimmte Immobilie in Köln Junkersdorf verantwortlich. Von November bis April ist jeder Mitarbeiter durch die Geschäftsleitung ständig abrufbereit.
Vor sieben Uhr morgens und nach 21 Uhr muss i.d.R. niemand mit der Schneeschippe in die Kälte. Ausnahmen gelten etwa für Restaurantbetreiber, die während ihrer Öffnungszeiten immer für freie Wege sorgen müssen. Bei Dauerschneefall oder ständigem Eisregen kann abgewartet werden, bis sich die Witterung beruhigt hat. Wenn die Witterung es verlangt, muss auch mahrmals am Tag zu Schneeschieber und Streumittel gegriffen werden.

Wer ist im Winter streupflichtig und wann muss gestreut werden?

Im Besonderen gilt, dass die Haus- und Grundeigentümer für die Sicherheit und den Winterdienst in Köln auf ihren Bürgersteigen selbst verantwortlich sind. Wird das Gebäude vermietet, kann der Eigentümer die winterliche Räum- und Streupflicht auf den Mieter übertragen – jedoch mit Auflagen: Der Eigentümer bleibt überwachungspflichtig, d.h. er muss sich in regelmäßigen Abständen davon überzeugen, dass der Mieter ordnungsgemäß seiner Räumungspflicht nachkommt.
Unterlässt er dies, kann er im Falle von Personen- oder Sachschäden beispielsweise durch Glatteis umfassend haftbar gemacht werden. Erst wenn erwiesen ist, dass der Eigentümer seiner Überwachungspflicht nachgekommen ist, kann in nächster Instanz der Mieter für etwaige Unfallfolgen haftbar gemacht werden.
Die Zeiten, an denen ein Winterdienst in Köln Junkersdorf durchgeführt werden muss, sind:
• Werktags: Ab 7 bis 20 Uhr
• An Sonn- und Feiertagen: Ab 9 bis 20 Uhr

Wer haftet in Köln Junkersdorf beim Winterdienst?

Fällt ein Mensch auf einem ungestreuten oder ungeräumten Weg und verletzt sich, holt sich die Krankenversicherung das Geld vom säumigen Streupflichtigen zurück. Bei Schmerzensgeldforderungen des Verletzten springt die private Haftpflichtversicherung ein. Streut der Versicherte aber nach mehreren Unfällen immer noch nicht, verliert er seinen Schutz und muss den Schaden selbst bezahlen. Doch auch Fußgänger müssen aufpassen und können nicht verlangen, dass ihnen jede kleine Eisfläche aus dem Weg geräumt wird.
Rutschige Wege durch gefrorenes Laub, Schnee und Glatteis – sind eine ständige Bedrohung für Fußgänger und Radfahrer. Sturzunfälle können zu dauerhaften Personen- und Sachschäden führen.

Wie sieht die Rechtslage beim Winterdienst aus?

Entsteht in Junkersdorf ein Rutschunfall etwa durch Glatteis, muss zunächst geklärt werden, ob überhaupt Ansprüche geltend gemacht werden können. Schadensersatz und Schmerzensgeld können nur unter zwei Bedingungen gefordert werden:

• Der Streupflichtige hat nachweislich gegen seine Streupflicht verstoßen.
• Es liegt “allgemeine Glätte” vor – bei stellenweiser Glättebildung besteht noch keine Streupflicht. Gefährliche Stellen, an denen sich auch ohne die entsprechende Wetterlage Glätte bilden kann, sind davon ausgenommen.
Für Opfer eines Sturzes gilt daher als erstes: Beweise sammeln! Sorgen Sie dafür, dass umgehend Fotos von der Gefahrenstelle gemacht werden, ermitteln Sie Zeugen des Unfalls und besorgen Sie sich Informationen zum Wetter rund um die Unfallzeit. Auch ein ärztliches Attest über mögliche Unfallfolgen ist wichtig: Stürze sind häufig mit einem Verdienstausfall oder einem Haushaltsführungsschaden verbunden. Neben akuten Prellungen oder Knochenbrüchen können außerdem Spätfolgen auftreten, die zu Verdienstausfall führen. Ein Attest ist hier bares Geld wert.

Wir von MT Gartenbau sorgen dafür, dass Sie sich um den Winterdienst in Köln Junkersdorf nicht kümmern müssen. Kontaktieren Sie uns, wir machen Ihnen gerne ein Angebot.

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