Sie sind auf der Suche nach einem zuverlässigen Spezialisten für den Winterdienst in Köln Rondorf? Wir von MT Gartenbau aus Köln Godorf übernehmen seit vielen Jahren den Winterdienst für Privatpersonen und Hausverwaltungen, auch in Köln Rondorf.
Zum Bestreuen der Wege dürfen nur abstumpfende Materialien wie Granulat oder Sand benutzt werden. Auf Gehwegen ist aufgrund des Gewässer- und Umweltschutzes die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen verboten. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlichem Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Gefälle- oder Steigungsstrecken, dürfen Salz oder auftauende Stoffe verwendet werden.
Bürgersteige in Köln Rondorf seien nach einem Schneefall in einer Breite von 1,50 Meter frei zu räumen, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Wenn es keinen Gehweg gibt, muss die Fahrbahn der Straße auf einer Breite von 1,50 Meter geräumt werden.
Die Kölner Straßenreinigungssatzung schreibt vor, dass Gehwege in Rondorf unverzüglich, wenn es geschneit hat oder wenn sich Eis gebildet hat, geräumt oder gestreut werden müssen. Diese Pflicht gilt zwischen 7 und 20 Uhr, am Wochenende ab 9 Uhr. Bei starkem Schnee muss nicht fortlaufend geräumt werden – aber spätestens dann, wenn der Schneefall zurück geht oder ganz aufhört. Weitere Informationen zum Paragraph 41 Straßengesetz finden Sie hier.
Eine zuverlässige Schnee- und Eisbeseitigung erfolgt manuell oder maschinell, jeweils abhängig von der Größe der zu bearbeitenden Verkehrsfläche. Jeder Mitarbeiter oder jede Mitarbeitergruppe ist für ein Grundstück in Köln verantwortlich. Von November bis April ist jeder Mitarbeiter durch die Firmenleitung ständig abrufbereit.
Vor sieben Uhr morgens und nach 21 Uhr muss in der Regel niemand mit der Schneeschippe nach Draußen. Ausnahmen gelten etwa für Gastronomen, die während ihrer Öffnungszeiten immer für freie Bürgersteige sorgen müssen. Bei Dauerschneefall oder ständigem Eisregen kann abgewartet werden, bis sich die Witterung beruhigt hat. Wenn die Witterung es verlangt, muss auch regelmäßig zu Besen und Streumittel gegriffen werden.
Grundsätzlich gilt, dass die Haus- und Grundeigentümer für die Sicherheit und den Winterdienst in Köln Rondorf auf ihren Gehwegen selbst verantwortlich sind. Wird das Haus vermietet, kann der Eigentümer die winterliche Räum- und Streupflicht auf den Mieter übertragen – jedoch mit Auflagen: Der Eigentümer bleibt überwachungspflichtig, d.h. er muss sich in regelmäßigen Abständen davon überzeugen, dass der Mieter wie vereinbart seiner Räumungspflicht nachkommt.
Kontrolliert er nicht, kann er im Falle von Personen- oder Sachschäden beispielsweise durch Glatteis umfassend haftbar gemacht werden. Erst wenn erwiesen ist, dass der Eigentümer seiner Überwachungspflicht nachgekommen ist, kann in nächster Instanz der Mieter für etwaige Unfallfolgen haftbar gemacht werden.
Die Zeiten, an denen ein Winterdienst in Köln Rondorf durchgeführt werden muss, sind:
• Werktags: Ab 7 bis 20 Uhr
• An Sonn- und Feiertagen: Ab 9 bis 20 Uhr
Fällt ein Fußgänger in Köln Rondorf auf einem ungestreuten oder ungeräumten Weg und erleidet einen Schaden, holt sich die Krankenversicherung das Geld vom vereinbarten Streupflichtigen zurück. Bei Schmerzensgeldforderungen des Verletzten springt die private Haftpflichtversicherung ein. Streut der Versicherte aber nach mehreren Unfällen immer noch nicht, verliert er seinen Versicherungsschutz und muss den Schaden selbst bezahlen. Doch auch Fußgänger müssen aufpassen und können nicht verlangen, dass ihnen der Schnee aus dem Weg geräumt wird.
Rutschige Wege durch gefrorenes Laub, Schnee und Glatteis – sind eine ständige Bedrohung für Fußgänger und Radfahrer. Sturzunfälle können zu dauerhaften Personen- und Sachschäden führen.
Entsteht ein Sturz etwa durch Glatteis, muss zunächst geklärt werden, ob überhaupt Ansprüche geltend gemacht werden können. Schadensersatz und Schmerzensgeld können nur unter zwei Bedingungen gefordert werden:
• Der Streupflichtige hat nachweislich gegen seine Streupflicht verstoßen.
• Es liegt “allgemeine Glätte” vor – bei stellenweiser Glättebildung besteht noch keine Streupflicht. Gefährliche Stellen, an denen sich auch ohne die entsprechende Wetterlage Glätte bilden kann, sind davon ausgenommen.
Für Opfer eines Sturzes gilt daher als erstes: Beweise sammeln! Sorgen Sie dafür, dass unverzüglich Fotos von der Gefahrenstelle gemacht werden, ermitteln Sie Zeugen des Unfalls und besorgen Sie sich Wetterberichte rund um die Unfallzeit. Auch ein ärztliches Attest über mögliche Unfallfolgen ist wichtig: Stürze sind häufig mit einem Verdienstausfall oder einem Haushaltsführungsschaden verbunden. Neben akuten Prellungen oder Knochenbrüchen können außerdem Spätfolgen auftreten, die zu Verdienstausfall führen. Ein Attest ist hier bares Geld wert.
Wir von MT Gartenbau sorgen dafür, dass Sie sich um den Winterdienst in Köln Rondorf nicht kümmern müssen. Rufen Sie uns an, wir machen Ihnen gerne ein Angebot.
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